Fördermittel

Förderung für Ihr Bauvorhaben

Neubau, Aufstockung, Dach oder energetische Sanierung: Wir zeigen, welche Bundes-, Landes- und Regionalprogramme in Frage kommen – und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.

Vergleich

Programme im Überblick

Fördermittel entscheiden bei vielen Vorhaben darüber, ob gebaut wird oder nicht. Das Problem ist selten die Höhe, sondern die Reihenfolge: Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird, und die meisten setzen einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten voraus. Wer zuerst den Bauvertrag unterschreibt und danach an die Förderung denkt, verliert sie. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Programme, die für Holzbau, Aufstockung, Dach und Sanierung in der Region Hannover regelmäßig relevant sind – sachlich beschrieben, mit Verweis auf die offizielle Quelle.

ProgrammFür wenArt der FörderungStelle
Klimafreundlicher Neubau (KFN) – KfW 297 und 298NeubauKredit + TilgungszuschussKfW
Wohneigentum für Familien (WEF) – KfW-Kredit 300FamilienKreditKfW
Effizienzhaus 40, 55 und 70 – was dahinterstecktStandards & AnforderungenAnforderung / StandardKfW
Sanierung zum Effizienzhaus mit dem KfW-Kredit 261Sanierung & BestandKredit + TilgungszuschussKfW
BAFA-Zuschuss für Dämmung an Dach und GebäudehülleSanierung & BestandZuschussBAFA
Energetische Sanierung von der Steuer absetzenSteuerliche FörderungSteuerermäßigungFinanzamt
QNG-Siegel: der Schlüssel zur höchsten FörderstufeNachhaltigkeit & SiegelAnforderung / StandardQNG
NBank und regionale Töpfe: Förderung neben dem BundLand & RegionKreditNBank

Die richtige Reihenfolge

Erst beraten, dann beantragen, dann bauen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn vorliegen – als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Bei den BEG- und KfW-Programmen ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes verpflichtend; er erstellt die Bestätigung zum Antrag und später die Bestätigung nach Durchführung. Planen Sie diesen Vorlauf mit ein.

Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.

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