BAFA-Zuschuss für Dämmung an Dach und Gebäudehülle
Wer einzelne Bauteile energetisch verbessert, erhält vom BAFA einen direkten Zuschuss auf die Kosten. Gefördert werden unter anderem Dach, Außenwand und Geschossdecke — genau unsere Gewerke.
Zuschuss für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle
Die BEG Einzelmaßnahmen sind der zweite Weg der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Statt das ganze Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe zu bringen, wird eine einzelne Maßnahme bezuschusst. Für die Gebäudehülle — die Dämmung von Dach, Außenwand, Geschossdecke und Kellerdecke — sowie für Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und die Fachplanung und Baubegleitung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Zuschuss wird nach Abschluss ausgezahlt, ein Kredit ist nicht nötig. Wichtig zur Abgrenzung: Die Heizungsförderung läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW — mit Heizungstechnik haben wir als Holzbaubetrieb ohnehin nichts zu tun. Unser Teil ist die Hülle: das Dach mit Zwischensparren- und Aufsparrendämmung, die gedämmte Wandkonstruktion, die oberste Geschossdecke und der Innenausbau. Mit der Anpassung der BEG zum 21. Juli 2026 haben sich Boni und Bedingungen geändert; die aktuell gültigen Sätze bestätigt Ihnen Ihr Energieeffizienz-Experte.
Für wen sich Einzelmaßnahmen eignen
Dieser Weg passt, wenn Sie in Schritten sanieren: erst das Dach, ein paar Jahre später die Fassade, dann der Innenausbau. Er passt auch, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus finanziell oder baulich nicht darstellbar ist, der Sanierungsstau aber drückt — etwa beim ungedämmten Dach eines Hauses aus den Sechzigern. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, ebenso Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Wer bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, ist hier besonders gut aufgestellt, weil sich Fördersatz und förderfähige Kosten erhöhen.
Unsere Gewerke innerhalb der Gebäudehülle
Wir führen die Bauleistungen an der Hülle aus: Dachsanierung mit Zwischensparren- und Aufsparrendämmung, Unterdeckbahn und neuer Eindeckung; Dämmung der obersten Geschossdecke, begehbar oder nicht begehbar; Außenwanddämmung als vorgesetzte Holzrahmenkonstruktion oder Aufdopplung; Innendämmung und Beplankung im Trockenbau, wenn von außen nicht gedämmt werden kann; sowie die durchgehende Luftdichtheits- und Dampfbremsebene mit allen Anschlüssen. Nicht zu unseren Leistungen gehören Fenster, Haustüren, Heizungstechnik und Elektroinstallation — diese Gewerke werden separat vergeben.
Voraussetzungen im Überblick
Gefördert wird nur im Bestand: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude liegt in der Regel mindestens fünf Jahre zurück.
Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal gestellt. Bauverträge dürfen vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden.
Eine Fachperson aus der Expertenliste des Bundes erstellt vorab die Technische Projektbeschreibung und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung.
Die bauteilbezogenen technischen Mindestanforderungen sind einzuhalten; die aktuell geforderten U-Werte nennt Ihnen der Energieeffizienz-Experte.
Förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro (Stand Juli 2026).
Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme sind weder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG noch ein KfW-Effizienzhaus-Kredit zusätzlich möglich.
Ablauf in fünf Schritten
Bestandsaufnahme und Angebot
Wir nehmen das Bauteil auf, das saniert werden soll, prüfen Konstruktion und Anschlüsse und beschreiben den geplanten Aufbau. Sie erhalten ein Angebot, das die geplanten Dämmstärken und Materialien konkret benennt.
Energieeffizienz-Experten einbinden
Die Fachperson prüft den geplanten Aufbau gegen die technischen Mindestanforderungen und erstellt die Technische Projektbeschreibung. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, wird er hier berücksichtigt.
Antrag im BAFA-Portal stellen
Der Antrag wird online beim BAFA eingereicht, bevor die Arbeiten beginnen. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, werden die Bauverträge verbindlich und die Ausführung terminiert.
Ausführung durch unseren Betrieb
Wir bauen das Bauteil wie beschrieben: Dämmung, Luftdichtheitsebene, Unterdeckbahn, Eindeckung oder Bekleidung. Abweichungen vom beschriebenen Aufbau stimmen wir vorher mit dem Energieeffizienz-Experten ab.
Nachweis und Auszahlung
Nach Fertigstellung erstellt die Fachperson die Bestätigung nach Durchführung. Zusammen mit Rechnungen und Verwendungsnachweis geht sie an das BAFA, das den Zuschuss auf Ihr Konto auszahlt.
Warum die Hülle in Holzbauweise überzeugt
Für die Dämmung der Gebäudehülle ist die Holzkonstruktion das naheliegende Werkzeug: Ständer oder Sparren tragen, der Zwischenraum wird vollständig gedämmt. So sind hohe Dämmstärken möglich, ohne dass eine schwere Zusatzkonstruktion vor die Wand gestellt werden muss. Wird mit Holzfaser gedämmt, kommt ein zweiter Effekt hinzu: Die hohe Rohdichte verzögert den sommerlichen Wärmeeintrag ins Dachgeschoss spürbar — ein Punkt, den U-Werte allein nicht abbilden. Wichtig bleibt die Bauphysik: Der Aufbau muss innen dichter sein als außen, Anschlüsse an Traufe, Ortgang und Durchdringungen müssen luftdicht geplant und ausgeführt werden.
Leistungen, die wir dazu ausführen
Wir führen die Bauleistungen aus. Nachweise und Anträge laufen über unabhängige Fachleute.
Unsere Rolle im Förderverfahren
Wir sind das ausführende Fachunternehmen, nicht die Energieberatung. Die Technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Durchführung darf nur eine unabhängige Fachperson aus der Expertenliste des Bundes ausstellen; einen Antrag können und dürfen wir für Sie nicht stellen. Was wir liefern: eine Leistungsbeschreibung, aus der Aufbau, Material und Dämmstärke hervorgehen, die normgerechte Ausführung, Fotodokumentation der Dämm- und Luftdichtheitsebene sowie eine prüffähige Rechnung. Damit hat Ihr Energieeffizienz-Experte alles, was er für den Nachweis gegenüber dem BAFA braucht.
Quelle: bafa.de – BEG EinzelmaßnahmenHäufige Fragen zur Förderung
Fördert das BAFA auch die neue Dacheindeckung mit?
Die Förderung gilt der energetischen Maßnahme, also der Dämmung. Arbeiten, die dafür zwingend nötig sind — Abbruch des alten Aufbaus, Unterdeckbahn, Wiederherstellung der Eindeckung — zählen grundsätzlich zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Was im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet sich am Antrag: Bitte lassen Sie die Abgrenzung vorab von Ihrem Energieeffizienz-Experten prüfen.
Warum läuft die Heizungsförderung nicht über das BAFA?
Die Zuständigkeit ist geteilt: Die KfW bearbeitet die Heizungsförderung, das BAFA die übrigen Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Für uns ändert das nichts — Heizungstechnik gehört nicht zu unseren Gewerken. Wir bauen die Hülle, und der Wärmebedarf sinkt, bevor über eine neue Heizung entschieden wird.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP wird von einer Energieberatung erstellt und legt die Sanierungsschritte in sinnvoller Reihenfolge fest. Werden Maßnahmen daraus umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten steigen auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
Kann ich mehrere Maßnahmen nacheinander fördern lassen?
Ja, schrittweises Sanieren ist genau der Zweck dieser Förderlinie. Die Höchstgrenze für förderfähige Kosten gilt je Wohneinheit und Kalenderjahr, sodass sich größere Vorhaben zeitlich staffeln lassen. Jede Maßnahme braucht allerdings einen eigenen Antrag, der wieder vor Beginn der jeweiligen Arbeiten gestellt werden muss.
Dämmung und Dach mit Zuschuss planen
Sagen Sie uns, welches Bauteil ansteht — Dach, Außenwand oder Geschossdecke. Wir beschreiben den möglichen Aufbau so, dass Ihr Energieeffizienz-Experte direkt damit weiterarbeiten kann.
Stand: Juli 2026. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 angepasst, unter anderem beim iSFP-Bonus. Angaben ohne Gewähr — verbindlich sind die Merkblätter des BAFA.
Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.
