Wohneigentum für Familien (WEF) – KfW-Kredit 300
Der Förderkredit für Familien mit minderjährigen Kindern, die ihr erstes Eigenheim bauen. Wir ordnen ein, welche Bedingungen dahinterstehen und wie sich die Anforderungen im Holzbau erreichen lassen.
Worum es bei diesem Programm geht
Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) unterstützt der Bund Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Bau oder Ersterwerb der ersten eigenen Immobilie. Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit der KfW mit der Programmnummer 300, den Sie über Ihr Finanzierungsinstitut beantragen – ein Zuschuss ist nicht vorgesehen. Der Zinsvorteil ist spürbar, dafür sind die Bedingungen eng gefasst: Es gilt eine Einkommensgrenze, die geförderte Wohneinheit muss selbst bewohnt werden und darf das einzige Wohneigentum der Familie in Deutschland sein. Energetisch wird die Effizienzhaus-Stufe 40 verlangt, dazu eine Ökobilanz über den Lebenszyklus des Gebäudes; die höheren Kreditbeträge setzen zusätzlich das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude voraus. Für Familien, die mit einem Holzbaubetrieb planen, ist das eine gut erreichbare Kombination. Entscheidend bleibt die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Vertrag.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten; je weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Maßgeblich ist nicht das laufende Jahr, sondern der Durchschnitt zweier zurückliegender Steuerjahre – bei Anträgen im Jahr 2026 die Jahre 2023 und 2024. Die geförderte Wohneinheit muss selbst bewohnt werden, Sie müssen zu mindestens 50 Prozent Eigentümer sein, und es darf sich um das einzige Wohneigentum Ihrer Familie in Deutschland handeln.
Was gefördert wird
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb eines selbst genutzten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung; beim Ersterwerb gilt eine Frist nach Fertigstellung. Der Kreditbetrag richtet sich nach der Kinderzahl und der erreichten Stufe. In der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ sind es 170.000 Euro bei ein bis zwei Kindern, 200.000 Euro bei drei bis vier Kindern und 220.000 Euro ab fünf Kindern. In der Stufe mit QNG steigen die Beträge auf 220.000, 250.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Grundstückskosten gehören nicht zu den förderfähigen Kosten. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht.
Voraussetzungen im Überblick
Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, und Sie sind zu mindestens 50 Prozent Eigentümerin oder Eigentümer der geförderten Immobilie.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei einem Kind bei höchstens 90.000 Euro im Jahr; je weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Die geförderte Wohneinheit wird selbst bewohnt und ist das einzige Wohneigentum Ihrer Familie in Deutschland.
Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40, die Wärme wird ohne Öl, Gas und Biomasse erzeugt, und eine Ökobilanz ist zu erstellen.
Für die höheren Kreditbeträge ist zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) nachzuweisen.
Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes erstellt die Bestätigung zum Antrag; der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
So läuft es ab
Förderfähigkeit vorab prüfen
Vor der Planung klären Sie zwei Punkte: Liegt das zu versteuernde Einkommen der maßgeblichen Steuerjahre unter der Grenze, und besitzen Sie kein weiteres Wohneigentum? Erst danach lohnt der Aufwand für Entwurf und Nachweisplanung.
Entwurf und Förderstufe festlegen
Wir stimmen den Entwurf mit Ihnen ab und legen fest, ob die Stufe mit QNG angestrebt wird. Diese Entscheidung bestimmt den möglichen Kreditbetrag und den Zertifizierungsaufwand, der früh eingeplant werden muss.
Sachverständigen beauftragen
Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes berechnet das Gebäude, erstellt die Ökobilanz und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Ohne dieses Dokument nimmt Ihre Bank den Antrag nicht entgegen.
Antrag vor Vertragsabschluss stellen
Der Kreditantrag geht über Ihr Finanzierungsinstitut an die KfW – zwingend, bevor der Bau- oder Kaufvertrag geschlossen wird. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert den Förderanspruch endgültig.
Bauen, Nachweis, Verwendungsnachweis
Wir errichten den Holzbau nach der Nachweisplanung und dokumentieren die Ausführung. Nach Fertigstellung bestätigt der Sachverständige die Umsetzung, und Sie reichen den Verwendungsnachweis fristgerecht bei der KfW ein.
Effizienzhaus 40 im Holzbau erreichen
Effizienzhaus 40 zusammen mit einer Ökobilanz trifft im Holzbau auf günstige Voraussetzungen. Im Holzrahmen- und Holztafelbau liegt die Dämmung zwischen den tragenden Ständern, sodass hohe Dämmleistung ohne übermäßige Wandstärke gelingt – bei knappen Grundstückszuschnitten ein spürbarer Vorteil, weil weniger Grundfläche in der Konstruktion verschwindet. Für die Ökobilanz zählt, dass Holz als nachwachsender Rohstoff mit geringen herstellungsbedingten Treibhausgasemissionen in die Berechnung eingeht. Wer die QNG-Stufe und damit höhere Kreditbeträge anstrebt, braucht zusätzlich den Nachweis über Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Ob Ihr Entwurf die Stufe erreicht, zeigt die Berechnung des Sachverständigen.
Leistungen, die wir dazu ausführen
Wir führen die Bauleistungen aus. Nachweise und Anträge laufen über unabhängige Fachleute.
Unsere Rolle – und die Rolle des Sachverständigen
Wir sind ausführender Holzbaubetrieb, keine Energie- oder Förderberatung. Über Einkommensgrenze, Antragsformalitäten und Nachweise entscheidet nicht der Handwerksbetrieb: Die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung darf ausschließlich ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes ausstellen, den Kredit vergibt Ihr Finanzierungsinstitut. Unsere Leistung ist die normgerechte Ausführung: Wand-, Decken- und Dachaufbauten nach abgestimmter Planung, eine sauber ausgeführte luftdichte Ebene und die Bauunterlagen, die der Sachverständige für seine Nachweise braucht.
Programmdetails bei der KfWHäufige Fragen zur Förderung
Wie hoch darf unser Einkommen bei KfW 300 sein?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, je weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Gerechnet wird nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem zu versteuernden Einkommen aus den Steuerbescheiden – bei Anträgen im Jahr 2026 mit dem Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024.
Gilt das Programm auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie?
Nein, dafür gibt es ein eigenes Programm: den Kredit 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als „Jung kauft Alt“. Er fördert den Kauf einer bestehenden Immobilie mit der Verpflichtung, sie innerhalb einer festgelegten Frist energetisch zu sanieren. Einkommensgrenze und Selbstnutzung gelten dort ebenfalls, die Kreditbeträge sind niedriger.
Reicht die Effizienzhaus-Stufe 55 für den Kredit 300 aus?
Nein. Anders als beim Programm Klimafreundlicher Neubau, das befristet auch eine Stufe Effizienzhaus 55 kennt, setzt Wohneigentum für Familien durchgehend die Effizienzhaus-Stufe 40 voraus – zusammen mit einer Ökobilanz und dem Verzicht auf Öl, Gas und Biomasse bei der Wärmeerzeugung. Die höheren Kreditbeträge verlangen zusätzlich das QNG-Siegel.
Lässt sich KfW 300 mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kombination mit Landes- oder Kommunalprogrammen ist grundsätzlich denkbar, unterliegt aber Kumulierungsregeln, die sich von Programm zu Programm unterscheiden. Klären Sie das vor der Antragstellung mit Ihrem Finanzierungsinstitut und Ihrem Energieeffizienz-Experten – nachträgliche Korrekturen sind in aller Regel nicht möglich.
Familienförderung früh genug einplanen
Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben. Wir prüfen mit Ihnen, welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Entwurf erreicht, und stimmen die Schritte mit Ihrem Sachverständigen ab.
Stand: Juli 2026. Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern – verbindlich ist die jeweils aktuelle Programminformation der KfW.
Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.
