KfW 261 – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Sanierung zum Effizienzhaus mit dem KfW-Kredit 261

Wenn ein Bestandsgebäude als Ganzes auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert wird, fördert die KfW das mit einem zinsverbilligten Kredit und einem Tilgungszuschuss. Wir übernehmen die Bauleistungen.

Auf einen Blick
Kredit mit Zuschuss
Art der Förderung: Kredit mit Tilgungszuschuss
KfW über Hausbank
Fördergeber: KfW, Antrag läuft über Ihre Bank
vor Vorhabenbeginn
Wann beantragen: vor Auftragsvergabe und Baubeginn
bis 150.000 €/WE
Kredithöhe je Wohneinheit, Zuschuss nach Stufe
Überblick

Was die KfW bei der Effizienzhaus-Sanierung fördert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf eine Effizienzhaus-Stufe über einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Anders als bei Einzelmaßnahmen wird nicht ein Bauteil betrachtet, sondern das Gebäude als Ganzes: Dach, Außenwand, Kellerdecke, Fenster, Anlagentechnik und Luftdichtheit ergeben zusammen den rechnerischen Energiebedarf, aus dem sich die Effizienzhaus-Stufe ableitet. Je besser die erreichte Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss, der Ihnen von der Kreditsumme erlassen wird. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank; Planung und Nachweis übernimmt eine unabhängige Fachperson aus der Expertenliste des Bundes. Für uns als Holzbaubetrieb ist dieser Weg vor allem dann interessant, wenn ohnehin größere Eingriffe anstehen: eine Aufstockung, ein neues Dach, eine gedämmte Gebäudehülle oder der komplette Innenausbau. Solche Arbeiten lassen sich zu einem Paket bündeln, das die energetische Qualität des Hauses in einem Schritt hebt.

Zielgruppe

Für wen sich dieser Weg eignet

Der Kredit richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die energetisch deutlich unter heutigem Standard liegen — typischerweise Ein- und Zweifamilienhäuser der Baujahre 1950 bis 1990 mit ungedämmtem Dach, dünner Außenwanddämmung und alter Anlagentechnik. Auch geerbte Häuser und gekaufte Objekte mit Sanierungsstau gehören dazu. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Unternehmen. Sinnvoll ist dieser Weg, wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig anfassen und das Gebäude als Ganzes verbessern wollen — nicht, wenn nur ein einzelnes Bauteil erneuert wird.

Passende Leistungen

Was wir in einem solchen Paket ausführen

Aus unserem Leistungsspektrum passen in eine Effizienzhaus-Sanierung vor allem: die Aufstockung in Holzrahmenbauweise, wenn zusätzlich Wohnfläche entstehen soll; die gedämmte Gebäudehülle als vorgesetzte Holzkonstruktion oder Aufdopplung der Außenwand; die Dacherneuerung mit Zwischen- und Aufsparrendämmung, Unterdeckbahn und neuer Eindeckung; die durchgehende Luftdichtheits- und Dampfbremsebene; sowie der Trockenbau im Innenausbau. Ergänzende Massivbauarbeiten übernehmen wir ebenfalls. Fenster, Heizungstechnik und Elektroinstallation gehören nicht zu unseren Gewerken — diese Arbeiten werden separat vergeben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen im Überblick

Es muss sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln; der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt in der Regel mindestens fünf Jahre zurück.

Eine unabhängige Fachperson aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) plant die Maßnahme, erstellt die Bestätigung zum Antrag und weist die erreichte Stufe nach.

Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn über die Hausbank gestellt — also bevor Liefer- oder Leistungsverträge verbindlich abgeschlossen werden.

Das Gebäude muss nach der Sanierung nachweislich eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreichen; einzelne Bauteile allein genügen für dieses Programm nicht.

Die technischen Mindestanforderungen des Programms sind einzuhalten: Bauteilaufbauten, Wärmebrücken, Luftdichtheit, Feuchteschutz und Lüftungskonzept.

Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme sind weder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG noch ein BAFA-Zuschuss zusätzlich möglich.

Ablauf

Ablauf in fünf Schritten

1

Bestandsaufnahme und Zielstellung

Wir sehen uns das Gebäude an, nehmen Dach, Außenwände und Anschlusspunkte auf und klären, welche Bauleistungen technisch sinnvoll und statisch möglich sind. Daraus ergibt sich, ob eine Effizienzhaus-Stufe realistisch erreichbar ist.

2

Energieeffizienz-Experten einbinden

Eine unabhängige Fachperson aus der Expertenliste des Bundes rechnet das Gebäude durch, legt die Zielstufe fest und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Ohne diese Bestätigung ist kein Förderantrag möglich.

3

Antrag über die Hausbank stellen

Mit der Bestätigung zum Antrag beantragen Sie den Kredit bei Ihrer Bank — vor Vorhabenbeginn. Erst nach der Zusage werden die Bauverträge verbindlich geschlossen und die Ausführung terminiert.

4

Ausführung der Bauleistungen

Wir bauen die vereinbarten Gewerke: Aufstockung, gedämmte Gebäudehülle in Holzrahmenbauweise, Dachaufbau mit neuer Eindeckung, Luftdichtheitsebene und Trockenbau — nach den technischen Mindestanforderungen des Programms.

5

Nachweis und Tilgungszuschuss

Nach Fertigstellung bestätigt die Fachperson die erreichte Effizienzhaus-Stufe. Die KfW rechnet den Tilgungszuschuss auf den Kredit an, sodass sich die zurückzuzahlende Summe entsprechend verringert.

Holzbau-Vorteil

Warum Holzbau bei der Effizienzhaus-Sanierung passt

Holzrahmenbau hat bei energetischen Sanierungen drei konstruktive Vorteile. Erstens liegt die Dämmung zwischen den Ständern statt vor der Konstruktion: Bei gleicher Dämmwirkung bleibt der Aufbau schlanker — das spart Platz an Traufe und Anschlüssen. Zweitens sind Holzkonstruktionen leicht: Bei einer Aufstockung entscheidet das Eigengewicht, ob die vorhandene Statik tragfähig ist. Drittens werden Wand- und Dachelemente vorgefertigt und vor Ort in wenigen Tagen montiert — die Zeit mit offenem Dach bleibt kurz. Entscheidend für die Dauerhaftigkeit ist der Feuchteschutz: Der Aufbau braucht eine durchgehende Luftdichtheits- und Dampfbremsebene und muss innen dichter sein als außen, damit Feuchte austrocknen kann.

Leistungen, die wir dazu ausführen

Wir führen die Bauleistungen aus. Nachweise und Anträge laufen über unabhängige Fachleute.

Unsere Rolle

Unsere Rolle — und was wir nicht übernehmen

MAIER & PARTNER INNOVATIVBAU ist ein ausführender Handwerksbetrieb, keine Energieberatung und keine Antragstelle. Wir planen und bauen die Konstruktion: Aufmaß, Werkplanung der Bauteilaufbauten, Abstimmung der Statik, Ausführung und Dokumentation. Die energetische Berechnung und die Bestätigungen für die KfW muss eine unabhängige Fachperson aus der Expertenliste des Bundes erstellen — so ist es vorgeschrieben und wäre von uns auch nicht neutral. Wir stimmen unsere Bauteilaufbauten mit dieser Person ab, liefern die für den Nachweis benötigten Angaben und dokumentieren Materialien und Dämmstärken.

Quelle: kfw.de – Wohngebäude Kredit 261
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum Effizienzhaus?

Der Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und wurde mit der Anpassung der BEG zum 21. Juli 2026 neu geregelt. Hinzu kommen Boni für besonders schlechte Bestandsgebäude und für serielle Sanierung. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter der KfW — lassen Sie die Höhe vor Ihrer Entscheidung durch den Energieeffizienz-Experten prüfen.

Brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Ohne eine Fachperson aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist weder der Antrag noch die spätere Anrechnung des Tilgungszuschusses möglich. Sie erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Ausführung und bestätigt nach Fertigstellung die erreichte Stufe. Ihre Kosten sind im Programm grundsätzlich förderfähig.

Zählt eine Aufstockung als Sanierung oder als Neubau?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wird vorhandene Fläche ausgebaut oder aufgestockt, ohne dass eine neue eigenständige Wohneinheit entsteht, wird das in der Regel dem Bestand zugerechnet. Entsteht dagegen zusätzlicher Wohnraum als eigene Einheit, kommt eher die Neubauförderung in Betracht. Die Einordnung trifft der Energieeffizienz-Experte am konkreten Vorhaben.

Gibt es die Effizienzhaus-Sanierung auch als reinen Zuschuss?

Für die Sanierung zum Effizienzhaus stellt die KfW den Kreditweg bereit: Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit über Ihre Hausbank, der Förderanteil wird als Tilgungszuschuss mit der Restschuld verrechnet. Direkte Zuschüsse ohne Kredit gibt es beim BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Für dieselbe Maßnahme sind beide Wege nicht kombinierbar.

Beratung

Effizienzhaus-Sanierung durchrechnen lassen

Schicken Sie uns Baujahr, Grundriss und Ihr Ziel. Wir sagen Ihnen, welche Bauleistungen an Dach, Hülle und Aufstockung möglich sind und woran der Energieeffizienz-Experte anschließen kann.

Stand: Juli 2026. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich sind die Merkblätter und Konditionen der KfW.

Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.