Effizienzhaus 40, 55 und 70 – was dahintersteckt
Kein Förderprogramm, sondern die Rechengröße, an der alle Förderprogramme hängen. Wir erklären, wie die Stufen zustande kommen und was sie für Planung und Ausführung im Holzbau bedeuten.
Was eine Effizienzhaus-Stufe eigentlich ist
Das Effizienzhaus ist kein Bautyp und kein Förderprogramm, sondern ein Rechenergebnis. Für jedes Gebäude wird ein normiertes Referenzgebäude gebildet: gleiche Geometrie, gleiche Ausrichtung, gleiche Fläche, aber mit gesetzlich festgelegter Ausstattung von Hülle und Anlagentechnik. Ihr geplantes Gebäude wird gegen dieses Referenzgebäude gerechnet, und die Zahl hinter dem Wort Effizienzhaus gibt an, wie viel Prozent von dessen Jahres-Primärenergiebedarf Ihr Entwurf höchstens verbrauchen darf. Effizienzhaus 40 bedeutet also 40 Prozent, Effizienzhaus 55 entsprechend 55 Prozent. Parallel gilt eine zweite Anforderung an den Transmissionswärmeverlust, also an die Wärmemenge, die über Wände, Dach, Bodenplatte und Fenster nach außen abfließt. Erst wenn beide Kennwerte eingehalten sind, ist die Stufe erreicht. Weil sämtliche Förderprogramme des Bundes auf diesen Stufen aufbauen, entscheidet die Berechnung des Energieeffizienz-Experten darüber, welche Förderung für Ihr Vorhaben überhaupt infrage kommt.
Für wen die Stufen relevant sind
Die Effizienzhaus-Stufen betreffen alle, die neu bauen, ein Bestandsgebäude energetisch sanieren oder ein frisch fertiggestelltes Objekt erwerben wollen. Im Neubau bestimmen sie, ob und in welcher Höhe Fördermittel fließen; in der Sanierung geben sie zusätzlich einen Zielwert vor, an dem sich der Maßnahmenumfang bemisst. Auch ohne Förderabsicht ist die Stufe eine nützliche Kennzahl: Sie bündelt Wärmeschutz, Anlagentechnik und Wärmebrücken in einer Zahl und lässt sich damit über verschiedene Angebote hinweg vergleichen. Für Bauherren ist sie die gemeinsame Sprache zwischen Entwurf, Sachverständigem und Finanzierung.
Welche Stufe welche Förderung öffnet
Im Neubau ist die Effizienzhaus-Stufe 40 die zentrale Schwelle: Sie ist Voraussetzung für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ im Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) und für den Familienkredit KfW 300. Kommt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude hinzu, steigen die möglichen Kreditbeträge. Die Stufe Effizienzhaus 55 wurde im Programm Klimafreundlicher Neubau befristet wieder aufgenommen und ist an ein begrenztes Budget gebunden. Effizienzhaus 70 spielt im Neubau keine Förderrolle mehr, wohl aber in der Sanierung: Für Bestandsgebäude gelten eigene Stufen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Woraus sich eine Stufe rechnerisch ergibt
Der Jahres-Primärenergiebedarf wird mit dem eines normierten Referenzgebäudes verglichen; die Stufenzahl gibt den zulässigen Prozentsatz an.
Zweite Kenngröße ist der Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle, für den je Stufe ein eigener Prozentsatz einzuhalten ist.
Die U-Werte der Bauteile und ein Zuschlag für Wärmebrücken gehen in die Bilanz ein; sorgfältig geplante Anschlussdetails senken diesen Zuschlag.
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird mit einem Blower-Door-Test geprüft und als Luftwechselrate n50 in die Berechnung übernommen.
Die Anlagentechnik zählt mit: Wärmeerzeuger, Warmwasser, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung beeinflussen den Primärenergiebedarf unmittelbar.
Berechnung und Nachweis erstellt ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes nach dem jeweils gültigen Normverfahren.
Von der Zielstufe zum Nachweis
Zielstufe im Erstgespräch klären
Wir besprechen, welche Effizienzhaus-Stufe zu Vorhaben, Grundstück und Budget passt und welche Förderung sie öffnet. Aus diesem Gespräch ergibt sich, ob Sie in Richtung Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 planen.
Berechnung und Variantenvergleich
Der Energieeffizienz-Experte rechnet Varianten durch: Wandaufbau, Dämmstärken, Fenster, Wärmeerzeuger und Lüftung. Erst diese Bilanz zeigt, welche Stufe der Entwurf tatsächlich erreicht und was der Weg dorthin kostet.
Antrag vor Vorhabenbeginn
Der Sachverständige stellt die Bestätigung zum Antrag aus, mit der Sie die Förderung über Ihr Finanzierungsinstitut beantragen. Der Antrag muss vorliegen, bevor Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden.
Ausführung und Luftdichtheitsprüfung
Wir setzen Wand-, Dach- und Anschlussdetails nach der Nachweisplanung um. Die luftdichte Ebene wird durchgeführt und per Blower-Door-Test überprüft, solange Nachbesserungen noch ohne großen Aufwand möglich sind.
Nachweis und Verwendungsnachweis
Nach Fertigstellung bestätigt der Energieeffizienz-Experte die erreichte Stufe. Den Verwendungsnachweis reichen Sie fristgerecht beim Fördergeber ein – erst damit ist eine Förderung endgültig gesichert.
Warum der Holzbau bei gleicher Wandstärke besser dämmt
Bei gleicher Wandstärke erreicht der Holzrahmenbau bessere U-Werte als eine monolithische Massivwand. Der Grund ist die Wärmeleitfähigkeit: Dämmstoffe im Gefach – Mineralwolle, Holzfaser oder Zellulose – liegen deutlich unter den Werten hochwärmedämmender Mauerziegel, die tragen und dämmen zugleich müssen. Im Holzbau übernehmen die Ständer die Lastabtragung, der Dämmstoff füllt den Zwischenraum. Ehrlich dazu gehört: Die Ständer leiten Wärme besser als die Dämmung; der Holzanteil der Fläche geht in die U-Wert-Berechnung ein und mindert den Vorteil, hebt ihn aber nicht auf. Zusatzdämmebenen lassen sich ergänzen, ohne dass die Wand zu dick wird. Konkrete Aufbauten legen wir mit Ihrem Sachverständigen fest.
Leistungen, die wir dazu ausführen
Wir führen die Bauleistungen aus. Nachweise und Anträge laufen über unabhängige Fachleute.
Unsere Rolle – und die Rolle des Sachverständigen
Die Effizienzhaus-Stufe wird nicht auf der Baustelle vergeben, sondern gerechnet und nachgewiesen. Zuständig ist ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes; nur er darf die Bestätigung zum Antrag und die nach Durchführung ausstellen. MAIER & PARTNER INNOVATIVBAU ist der ausführende Holzbaubetrieb: Wir setzen die Nachweisplanung baulich um, führen Dämmebenen, luftdichte Ebene und Anschlussdetails so aus, dass die gerechneten Werte in der Praxis auch entstehen, und stellen die Bauunterlagen für die Prüfung bereit. Rechenwerte oder Förderzusagen können wir nicht zusichern.
Effizienzhaus-Stufen bei der KfWHäufige Fragen zur Förderung
Ist „Effizienzhaus 40“ dasselbe wie ein KfW-40-Haus?
Gemeint ist dasselbe, nur ist „KfW-40-Haus“ die umgangssprachliche Kurzform aus früheren Programmgenerationen. Offiziell heißt die Rechengröße Effizienzhaus-Stufe. Da sich die Anforderungen und die Programmzuschnitte im Lauf der Jahre mehrfach geändert haben, sollten ältere Angaben aus dem Internet nie ungeprüft auf ein heutiges Vorhaben übertragen werden.
Was bedeutet die Zahl hinter dem Wort Effizienzhaus?
Sie gibt den zulässigen Anteil am Jahres-Primärenergiebedarf des zugehörigen Referenzgebäudes an. Effizienzhaus 55 darf also höchstens 55 Prozent dieses Bedarfs erreichen, Effizienzhaus 40 höchstens 40 Prozent. Je kleiner die Zahl, desto strenger die Anforderung. Zusätzlich ist für jede Stufe ein eigener Grenzwert beim Transmissionswärmeverlust einzuhalten.
Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz die Effizienzhaus-Stufen?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde im Juli 2026 beschlossen, löst das Gebäudeenergiegesetz ab und tritt gestaffelt in Kraft. Das Referenzgebäudeverfahren bleibt als Rechenmethode bestehen, die Referenzgebäude selbst wurden jedoch geändert. Was daraus für Ihr Vorhaben folgt, rechnet der Sachverständige nach der jeweils geltenden Fassung.
Braucht ein Effizienzhaus zwingend eine Lüftungsanlage?
Vorgeschrieben ist die Anlage als solche nicht, wohl aber ein Lüftungskonzept für die dichte Gebäudehülle. In der Praxis führt der Weg zu den strengeren Stufen fast immer über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, weil sich der Primärenergiebedarf sonst kaum weit genug senken lässt. Welche Lösung trägt, zeigt die Bilanz Ihres Sachverständigen.
Zielstufe für Ihr Vorhaben klären
Bevor Sie über Fördermittel entscheiden, sollte feststehen, welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Entwurf realistisch erreicht. Wir ordnen das für Ihr Holzbauprojekt ein und benennen die nächsten Schritte.
Stand: Juli 2026. Anforderungen und Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern – verbindlich sind das geltende Gebäudeenergierecht und die aktuelle Programminformation der KfW.
Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.
