KfW 297/298 · Zinsverbilligter Förderkredit

Klimafreundlicher Neubau (KFN) – KfW 297 und 298

Der Förderkredit des Bundes für Wohngebäude, die deutlich besser sind als der gesetzliche Neubaustandard. Wir ordnen ein, welche Stufe für Ihr Holzbauprojekt realistisch ist und wie Sie vorgehen.

Auf einen Blick
Förderkredit
Zinsverbilligter Kredit, kein Tilgungszuschuss
KfW
Fördergeber: KfW im Auftrag des Bundes
vor Vorhabenbeginn
Antrag vor Vertragsabschluss und Baubeginn stellen
bis 150.000 €/Wohnung
Kredithöchstbetrag in der Stufe mit QNG-Siegel
Überblick

Worum es bei diesem Programm geht

Der Bund fördert mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) den Bau und den Ersterwerb von Wohngebäuden, die energetisch deutlich unter dem gesetzlichen Neubaustandard liegen. Gefördert wird nicht mit einem Zuschuss, sondern mit einem zinsverbilligten Kredit über Ihr Finanzierungsinstitut: Kredit 297 für Privatpersonen, die selbst einziehen, Kredit 298 für alle übrigen Antragsteller. Entscheidend ist nicht die Bauweise, sondern das nachgewiesene Ergebnis – Effizienzhaus-Niveau, klimafreundliche Wärmeerzeugung und, in den höheren Stufen, eine Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Genau an dieser Stelle spielt der Holzbau seine Stärken aus: Holzrahmen- und Holztafelbau erreichen hohe Dämmwerte bei schlanken Wandquerschnitten, und der nachwachsende Rohstoff Holz wirkt sich in der Lebenszyklusbetrachtung günstig aus. Wer neu baut oder ein Ausbauhaus plant, sollte die Förderung deshalb von Anfang an mitplanen – und nicht erst, wenn die Verträge bereits unterschrieben sind.

Zielgruppe

Wer antragsberechtigt ist

Kredit 297 beantragen Privatpersonen, die die geförderte Wohneinheit selbst bewohnen. Kredit 298 richtet sich an alle übrigen Antragsteller: Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bei einem Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst bewohnen und die übrigen vermieten, sind beide Programme nebeneinander möglich. Eine Einkommensgrenze kennt das KFN – anders als das Programm „Wohneigentum für Familien“ – nicht. Gefördert wird je Wohnung, sodass sich das Programm auch bei Mehrfamilienhäusern rechnet.

Passende Leistungen

Was gefördert wird

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen. Zur förderfähigen Summe zählen die Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie – nach Programmvorgaben – die Leistungen des Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung. Grundstückskosten gehören nicht dazu. Der Kreditbetrag richtet sich nach der erreichten Stufe: bis zu 100.000 Euro je Wohnung in den Stufen Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude, bis zu 150.000 Euro je Wohnung in der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht – der Vorteil liegt vollständig im verbilligten Zinssatz.

Voraussetzungen

Voraussetzungen im Überblick

Das Gebäude erreicht mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55. Die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ setzen die Effizienzhaus-Stufe 40 voraus.

Die Wärmeerzeugung erfolgt ohne Öl und Gas. In den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ ist zusätzlich Biomasse als Wärmeerzeuger ausgeschlossen.

Für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ ist eine Ökobilanz über den Lebenszyklus des Gebäudes zu erstellen und einzuhalten.

Die höchste Stufe verlangt zusätzlich das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.

Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes ist einzubinden. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag und den Nachweis nach Durchführung.

Der Kreditantrag läuft über ein Finanzierungsinstitut und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, also vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen.

Ablauf

So läuft es ab

1

Erstberatung und Zieldefinition

Wir klären mit Ihnen, welche Effizienzhaus-Stufe zu Grundstück, Entwurf und Budget passt und ob die QNG-Stufe realistisch ist. Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für die weitere Planung und für das Gespräch mit Ihrer Bank.

2

Energieeffizienz-Experten einbinden

Sie beauftragen einen Sachverständigen aus der Expertenliste des Bundes. Er rechnet das Gebäude durch, stimmt Wandaufbauten, Anlagentechnik und Luftdichtheitskonzept mit uns ab und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).

3

Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

Mit der BzA beantragen Sie den Kredit über Ihr Finanzierungsinstitut. Erst danach dürfen Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden. Wer vorher unterschreibt, verliert den Förderanspruch – dieser Punkt ist nicht verhandelbar.

4

Ausführung nach Nachweisplanung

Wir bauen den Holzbau nach der abgestimmten Planung: Wand- und Dachaufbau, Dämmebenen, luftdichte Ebene und Anschlussdetails. Die Ausführung wird dokumentiert, damit der Sachverständige sie prüfen und bestätigen kann.

5

Nachweis und Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung prüft der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und erstellt die Bestätigung nach Durchführung. Den Verwendungsnachweis reichen Sie fristgerecht bei der KfW ein – erst damit ist die Förderung endgültig gesichert.

Holzbau-Vorteil

Warum der Holzbau hier gut passt

Die KFN-Stufen sind bauweisenoffen: Erreicht werden müssen Rechenwerte, keine bestimmten Materialien. Der Holzrahmen- und Holztafelbau kommt ihnen jedoch entgegen. Die Dämmung liegt im Gefach zwischen den Ständern, sodass tragende Konstruktion und Dämmebene dieselbe Bauteiltiefe nutzen; Installations- und Zusatzdämmebenen lassen sich ergänzen, ohne dass die Wandstärke ausufert. Für die Stufen mit Ökobilanz zählt zudem, dass Holz als nachwachsender Rohstoff mit geringen herstellungsbedingten Treibhausgasemissionen in die Betrachtung eingeht. Beim QNG kommt der Nachweis hinzu, dass verbautes Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Die konkreten Werte ermittelt der Energieeffizienz-Experte.

Leistungen, die wir dazu ausführen

Wir führen die Bauleistungen aus. Nachweise und Anträge laufen über unabhängige Fachleute.

Unsere Rolle

Unsere Rolle – und die Rolle des Sachverständigen

MAIER & PARTNER INNOVATIVBAU ist Ihr ausführender Holzbaubetrieb, kein Energieberatungsbüro. Antrag, Berechnung und Nachweise gehören in die Hände eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes; nur er darf die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung ausstellen. Unsere Aufgabe ist die normgerechte Umsetzung: Wir bauen Wand-, Decken- und Dachaufbauten so, dass die vereinbarten Kennwerte erreichbar sind, führen die luftdichte Ebene sauber durch und stellen dem Sachverständigen die dokumentierten Bauunterlagen bereit. Eine Förderzusage können wir nicht garantieren.

Programmdetails bei der KfW
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Förderung

Bekomme ich bei KfW 297/298 einen Tilgungszuschuss?

Nein. Das Programm arbeitet ausschließlich mit einer Zinsverbilligung, ein Tilgungszuschuss ist nicht vorgesehen. Der Vorteil entsteht über die Laufzeit im Vergleich zu einer normalen Baufinanzierung. Wie hoch der effektive Jahreszins am Tag Ihrer Zusage ausfällt, hängt von Laufzeit und Zinsbindung ab – die aktuellen Konditionen nennen Ihnen Ihr Finanzierungsinstitut und die KfW.

Worin unterscheiden sich die Kredite 297 und 298?

Die Förderbedingungen sind identisch, unterschiedlich ist nur der Kreis der Antragsteller. Kredit 297 beantragen Privatpersonen, die die geförderte Wohneinheit selbst bewohnen. Kredit 298 gilt für alle übrigen: Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Freiberufler und juristische Personen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit selbst bewohnter Wohnung sind beide Anträge nebeneinander möglich.

Wie lange gibt es die Förderstufe Effizienzhaus 55 noch?

Die Stufe Effizienzhaus 55 wurde befristet wieder eingeführt und ist mit einem eigenen Budget für die Zinsverbilligung ausgestattet. Nach aktueller Programminformation endet sie spätestens zum 31.12.2026, maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW – und früher, sobald die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz etwas an der Förderung?

Ordnungsrecht und Förderrecht sind zweierlei. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Förderbedingungen der KfW gelten davon unabhängig weiter: Wer KFN-Mittel in Anspruch nimmt, muss die Effizienzhaus-Stufe und die Vorgaben des Programms zur Wärmeerzeugung einhalten. Maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Programminformation.

Beratung

Neubau mit Förderung richtig aufsetzen

Sprechen Sie mit uns, bevor Verträge unterschrieben sind. Wir sehen uns Ihren Entwurf an, ordnen die erreichbaren Effizienzhaus-Stufen ein und stimmen den Ablauf mit Ihrem Energieeffizienz-Experten ab.

Stand: Juli 2026. Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern – verbindlich ist die jeweils aktuelle Programminformation der KfW.

Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Konditionen und Budgets ändern sich laufend; verbindlich sind allein KfW, BAFA, NBank und die zuständigen Förderstellen. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.